Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
IMMOviduell Vermittlungsagentur e.U.
Gewerbe „Vermögensberatung“
Präambel
- Die IMMOviduell Vermittlungsagentur e.U., FN 558437g, Feldkirchner Straße 11-15 in 8054 Seiersberg (Standort Büroniederlassung), Schwarzer Weg 13/7 in 8054 Graz (Standort Gewerbe), (im Folgenden kurz „IMMOviduell“ genannt), eine selbstständige Kooperationspartnerin der Finanzfuchsgruppe GmbH und berät die IMMOviduell im Rahmen der geschilderten Tätigkeit Kunden in Versicherungs- und Vermögensangelegenheiten im Rahmen der gewerblichen Vermögensberatung mit der Berechtigung der Vermittlung von Lebens- & Unfallversicherungen in der Form Versicherungsagent. Als selbstständige Kooperationspartnerin der Finanzfuchsgruppe GmbH gelten sohin deren AGBs. Die Beratung der IMMOviduell erfolgt vertraglich gebunden im Namen und auf Rechnung der zu Absatz (2) angeführten Versicherungsunternehmen. Die Beratung erfolgt grundsätzlich nicht auf Grund einer ausgewogenen Marktuntersuchung, sondern beschränkt sich ausschließlich auf die von den genannten Versicherungsunternehmen angebotenen Produkte. Die IMMOviduell verfügt über eine aufrechte Gewerbeberechtigung über die gewerbliche Vermögensberatung mit der Berechtigung nach § 1 Z 44 WAG 2018 als vertraglich gebundener Vermittler und zur Vermittlung von Lebens- & Unfallversicherungen in der Form „Versicherungsagent“ (GISA-Zahl: 29870912 | 29257041 | 30006447). Der Versicherungsagent ist verpflichtet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes durch seine Tätigkeit die Geschäfte des Versicherungsunternehmens zu fördern. Er hat sich dabei um die Vermittlung von Versicherungsverträgen der Versicherungsunternehmen zu bemühen. Der Versicherungsagent wird Informationen über die Risikobeurteilung beim Kunden, die ihm zukommen, soweit erforderlich und unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen an das jeweilige Versicherungsunternehmen weiterleiten. Der Versicherungsagent hat sowohl die Interessen des Versicherungsunternehmens als auch jene des Kunden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zu wahren, wobei die Interessen des Kunden vorwiegend zu berücksichtigen sind.
- Die IMMOviduell vermittelt in der Form als Versicherungsagent Versicherungen und Bausparverträge für nachstehende Kooperationspartner:
Agila Haustierversicherung AG, HRB 54594, Breite Straße 6-8, 30159 Hannover; Allianz Elementar Versicherungs-AG, FN 34004 g, Hietzinger Kai 101-105, 1130 Wien; Allianz Elementar Lebensversicherungs-AG, FN 31532 x, Hietzinger Kai 101-105, 130 Wien, Arag SE Direktion für Österreich, FN 384736 p, Favoritenstraße 36, 1040 Wien; Bausparkasse der österreichischen Sparkassen AG, FN 38732 i, Am Belvedere 1, 1100 Wien; Bausparkasse Wüstenrot AG, FN FN 319422 p, Alpenstraße 70, 5020 Salzburg, Care Concept AG, HRB 8470, Am Herz-Jesu-Kloster 20, 53229 Bonn; Continentale Assekuranz Service GmbH, HRB 96716, Baierbrunner Straße 31-33, 81379 München, Vertriebsbüro: Fichtegasse 2a, 1010 Wien; D.A.S. Rechtsschutz AG, FN 53574 k, Hernalser Gürtel 17, 1170 Wien; Dialog Lebensversicherungs-AG, HRB 6589, Stadtberger Straße 99, 86157 Augsburg; DONAU Versicherung AG Vienna Insurance Group, FN 32002 m, Schottenring 15, 1010 Wien; Europa Lebensversicherung AG, HRB 4330, Piusstraße 137, 50931 Köln, Vertriebsbüro: Fichtegasse 2a, 1010 Wien; ERGO Versicherung Aktiengesellschaft, FN 101528 g, Modecenterstraße 17, 1110 Wien; Europäische Reiseversicherung AG, FN 55418 y, Kratochwjlestraße 4, 1220 Wien; FWU Life Insurance Austria AG, FN 149447 a, Rivergate, Handelskai 92, 1200 Wien; GARANTA Versicherungs-AG Österreich, FN 145878 b, Moserstraße 33, 5020 Salzburg; Gothaer Lebensversicherung AG, FN 225319 b, Arnoldiplatz 1, 50969 Köln – Vertriebsbüro: Goldschmiedgasse 2/4, 1010 Wien; Grazer Wechselseitige Versicherung Aktiengesellschaft, FN 37748 m, Herrengasse 18-20, 8010 Graz; HDI Versicherung AG, FN 91142 h, Edelsinnstraße 7-11, 1120 Wien; HDI Lebensversicherung AG, FN 151788 v, Dresdner Straße 91, 1200 Wien; Helvetia Versicherungen AG, FN 116899 k, Hoher Markt 10-11, 1010 Wien, InterRisk Versicherungs- AG, HRB 8043Carl-Bosch-Straße 5, 65203 Wiesbaden; Janitos Versicherung AG, HRB 336562, Im Breitspiel 2-4, 69126 Heidelberg Vertriebsbüro: Goldschmiedgasse 2, 1010 Wien; Merkur Versicherung AG, FN 38045z, Joanneumring 22, 8010 Wien; Muki Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit, FN 251897 m, Wirerstraße 10, 4820 Bad Ischl;
NÜRNBERGER Versicherung Aktiengesellschaft Österreich, FN 46082 v, Moserstraße 33, 5020 Salzburg; Österreichischen Hagelversicherung VVaG, FN 106532 s, Lerchengasse 3-5, 1080 Wien; Raiffeisen Bausparkasse GmbH, FN 116309 v, Mooslackengasse 12, 1190 Wien, ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs-AG, FN 282431 s, Mariannengasse 14, 1090 Wien; R + V Allgemeine Versicherung AG, FN 351083 z, Schottenfeldgasse 20, 1070 Wien; Tiroler Versicherung V.a.G, FN 32927 y, Wilhelm-Greil-Straße 10, 6020 Innsbruck; Start:bausparkasse AG, FN 441019 h, Wiedner Gürtel 11, 1100 Wien; UNIQA Österreich Versicherungen AG, FN 63197 m, Untere Donaustraße 21, 1020 Wien; VAV Versicherungs-Aktiengesellschaft, FN 118015 b, Münzgasse 6, 1030 Wien; VÖB DIREKT Versicherungsagentur GmbH, FN 265082 b, Gumpendorferstraße 6, 1060 Wien; Wiener Städtische Versicherung AG Vienna Insurance Group, FN 333376i, Schottenring 30, 1010 Wien; WWK Lebensversicherung auf Gegenseitigkeit, HR B 211, Marsstraße 37, 80335 München Vertriebsbüro: Bonygasse 40/2OG/1, 1120 Wien; Wüstenrot Versicherungs-AG, FN 34521 t, Alpenstraße 61, 5020 Salzburg; Zürich Versicherungs–AG, FN 89577 g, Schwarzenbergplatz 15, 1010 Wien
Finanzintermediationen im Wertpapierbereich erfolgen als selbständige Kooperationspartner der Finanzfuchsgruppe, welche als eigenständige vertraglich gebundene Vermittler gemäß § 1313a AGBG im Namen und für Rechnung der Top Ten Investment Consulting GmbH, Garnisongasse 3/ Top 4, 1090 Wien tätig werden. (3) Der Versicherungsagent erbringt seine Leistungen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere jenen des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB) sowie der Gewerbeordnung (GewO) in der jeweils gültigen Fassung, der Versicherungsvertriebsrichtlinie, diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“), der Standesregeln für Versicherungsvermittlung und einem mit dem Kunden abgeschlossenen (Berater-)Vertrag und/oder einem mit dem Versicherer abgeschlossenen Versicherungsagentenvertrag mit der Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers.
(4) Die je nach Art des Geschäfts vom Versicherungsagenten zu erteilenden Informationen werden dem Kunden vor Vertragsabschluss zur Verfügung gestellt bzw. ausgehändigt, darunter gegebenenfalls insbesondere Informationsblätter, Produktvertriebsrichtlinien, Richtlinien zur Vermeidung von Interessenskonflikten und eine Geeignetheitserklärung.
- Geltung dieser AGB
(1) Die AGB gelten ab Vertragsabschluss zwischen der IMMOviduell und dem Kunden. Sie ergänzen gegebenenfalls abgeschlossene Verträge mit dem Kunden und/oder dem Versicherer.
(2) Der Kunde stimmt zu, dass diese AGB dem gesamten Vertragsverhältnis zwischen ihm und der IMMOviduell sowie auch sämtlichen künftig abzuschließenden Verträgen zwischen ihm und der IMMOviduell zu Grunde gelegt werden.
(3) Die Tätigkeit der IMMOviduell wird, soweit nicht gesondert ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, örtlich auf das Gebiet der Bundesrepublik Österreich beschränkt.
- Pflichten der IMMOviduell
(1) Die IMMOviduell ist verpflichtet, für den Kunden eine den vom Kunden angegebenen Informationen entsprechende und angemessene Risikoanalyse zu erstellen und ein darauf aufbauendes, an die Produkte der Versicherer angepasstes angemessenes Deckungs- und/oder Vermögenskonzept zu erarbeiten. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass Risikoanalyse sowie Deckungs- und/oder Vermögenskonzept auf den Angaben des Kunden sowie den der IMMOviduell allenfalls erteilten Informationen basieren. Unrichtige und/oder unvollständige Informationen durch den Kunden können daher das Ausarbeiten eines angemessenen Konzepts verhindern, erschweren oder zu ungewünschten Ergebnissen führen.
(2) Die IMMOviduell hat den Kunden fachgerecht und den jeweiligen Kundenbedürfnissen entsprechend zu beraten, aufzuklären und den nach den Umständen des Einzelfalls bestmöglichen Versicherungsschutz im Rahmen der jeweiligen Versicherer zu vermitteln bzw. ein den Umständen des Einzelfalles und den Kundenwünschen angemessenes Vermögenskonzept zu erstellen. Versicherer und Kunde nehmen zur Kenntnis, dass die Wahrung seiner Interessen grundsätzlich auf die oben genannten (siehe Präambel Absatz (2)) Versicherungs-und/oder Vermögensdienstleistungsunternehmen mit Niederlassung in Österreich beschränkt ist und daher ausländische Unternehmen aufgrund des entsprechend erhöhten Aufwandes nur im Falle eines ausdrücklichen gesonderten Auftrags gegen ein gesondertes Entgelt einbezogen werden.
(3) Die Tätigkeit der IMMOviduell (Versicherungsvermittlung in Form „Versicherungsagent“) erfolgt bei entsprechender Bearbeitungszeit unter Berücksichtigung des Preis-Leistungs-Verhältnisses. Bei der Auswahl von Versicherungs- und/oder Vermögensanlageprodukten können neben der Höhe der Versicherungsprämie bzw. des aufzuwendenden Kapitals auch andere vom Kunden angegebene Faktoren und Umstände miteinbezogen werden. Auch die Fachkompetenz des Versicherungsunternehmens, seine Gestion bei der Schadensabwicklung, seine Kulanzbereitschaft, die Vertragslaufzeit, die Möglichkeit von Schadenfallkündigungen und die Höhe des Selbstbehalts können als Beurteilungskriterien herangezogen werden.
- Aufklärungs- und Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Die IMMOviduell benötigt für das sorgfältige und gewissenhafte Erbringen der in der Präambel und Punkt 2. dieser AGB beschriebenen Leistungen alle sachbezogenen Informationen und Unterlagen, über die der Kunde verfügt, um eine möglichst genaue und fundierte Beurteilung der individuellen Rahmenbedingungen vorzunehmen und dem Kunden das nach den Umständen des Einzelfalls bestmögliche Produkt des jeweiligen Versicherers vermitteln zu können. Gleiches gilt für die Beratertätigkeit der IMMOviduell. Aus diesem Grunde ist der Kunde verpflichtet, der IMMOviduell alle für die Ausführung der Dienstleistungen erforderlichen Unterlagen und Informationen rechtzeitig und vollständig vorzulegen und die IMMOviduell von allen Umständen, die für die beschriebenen Leistungen von Relevanz sein können, zeitgerecht zu informieren, oder durch das Versicherungsunternehmen nach vorheriger Verständigung und Terminabsprache teilzunehmen und auf besondere Gefahren von sich aus hinzuweisen.
(3) Die vom Kunden erhaltenen Informationen und Unterlagen kann die IMMOviduell zur Grundlage der weiteren Erbringung ihrer Dienstleistungen machen, sofern sie nicht offenkundig unrichtig sind.
(4) Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass ungedeckte Zeiträume bis zur endgültigen Annahme eines Versicherungsantrages bestehen können.
(5) Der Kunde, sofern er nicht als Verbraucher nach den Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) anzusehen ist, verpflichtet sich, alle durch die Vermittlung von der IMMOviduell übermittelten Versicherungs- und sonstigen Dokumente auf sachliche Unstimmigkeiten und allfällige Unrichtigkeiten und/oder Abweichungen vom ursprünglichen (Versicherungs-)Antrag zu überprüfen und dies gegebenenfalls die IMMOviduell ehestmöglich zur Berichtigung mitzuteilen.
(6) Der Kunde nimmt weiters zur Kenntnis, dass eine Schadenmeldung oder ein Besichtigungsauftrag noch keine Deckungs- und/oder Leistungszusage eines Versicherers bewirkt.
(7) Der Kunde nimmt darüber hinaus zur Kenntnis, dass er als Versicherungsnehmer und/oder Vermögensanlagetätiger Obliegenheiten aufgrund des jeweils anwendbaren Gesetzes (VersVG etc.) sowie des jeweiligen Vertrages und der jeweils anwendbaren vertraglichen (Versicherungs-)Bedingungen einzuhalten hat. Die Nichteinhaltung dieser Obliegenheiten kann zur Leistungsfreiheit des Versicherers bzw. zu sonstigen negativen Konsequenzen im Vertragsverhältnis führen.
- Zustellungen und elektronischer Schriftverkehr
(1) Als Zustelladresse des Kunden gilt die der IMMOviduell zuletzt vom Kunden bekannt gegebene Anschrift.
(2) Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass aufgrund vereinzelt auftretender, technisch unvermeidbarer Fehler die Übermittlung von E-Mails unter Umständen dazu führen kann, dass Daten verloren gehen, verfälscht oder bekannt werden. Für diese Folgen übernimmt die IMMOviduell eine Haftung nur dann, wenn sie dies schuldhaft verursacht hat.
- Urheberrechte
(1) Der Kunde anerkennt, dass jedes von der IMMOviduell, seinen Mitarbeitern oder Beauftragten erstellte Konzept, insbesondere eine Risikoanalyse und/oder ein Deckungskonzept, ein urheberrechtlich nach den Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) geschütztes Werk darstellt. Sämtliche Verbreitungen, Vervielfältigungen, Änderungen und/oder Ergänzungen sowie die Weitergabe an Dritte bedürfen der ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Zustimmung der IMMOviduell.
(2) Für den Fall einer unberechtigten Verwendung eines Konzepts nach Absatz 1 hat der Kunde der IMMOviduell eine sofort fällige Vertragsstrafe von mindestens € 5.000,00 zu zahlen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche durch die IMMOviduell aufgrund einer unberechtigten Verwendung, insbesondere solcher nach dem UrhG, wird hierdurch nicht berührt.
- Haftung
(1) Die IMMOviduell haftet für allfällige Sach- und/oder Vermögensschäden des Kunden – soweit dieser nicht Verbraucher nach den Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) ist – nur im Fall des Vorsatzes oder der krass groben Fahrlässigkeit. Für entgangenen Gewinn haftet die IMMOviduell nicht.
(2) Die Haftung der IMMOviduell ist, soweit gesetzlich zulässig, mit der Höhe der Deckungssumme der bestehenden Berufshaftpflichtversicherung der IMMOviduell bzw. ihrer Mitarbeiter beschränkt.
(3) Schadenersatzansprüche gegen die IMMOviduell müssen bei sonstigem Verfall innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens gerichtlich geltend gemacht werden.
- Verschwiegenheit und Datenschutz
(1) Die IMMOviduell ist verpflichtet, vertrauliche Informationen, die ihr aufgrund der Geschäftsbeziehung zum Kunden bekannt werden, vertraulich zu behandeln und Dritten gegenüber soweit wie möglich geheim zu halten, soweit die Weitergabe nicht zur Erbringung der geschuldeten Dienstleistung erforderlich ist. Die IMMOviduell ist verpflichtet, diese Pflicht auch ihren Mitarbeitern zu überbinden.
(2) Der IMMOviduell ist der Schutz der (personenbezogenen) Daten des Kunden ein sehr wichtiges Anliegen. Eine Datenverarbeitung erfolgt ausschließlich unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen (DSGVO, Datenschutzgesetz etc.) sowie auf Basis der mit dem Kunden abgeschlossenen Verträge und der zu erbringenden Dienstleistung.
- Rücktrittsrechte des Kunden
(1) Nach § 3 des Konsumentenschutzgesetz (KSchG) ist ein Kunde, der Verbraucher ist, berechtigt, bei Abgabe seiner Vertragserklärung außerhalb der Geschäftsräume des Auftragnehmers oder eines Standes auf einer Messe von seinem Vertragsantrag oder vom Vertrag zurückzutreten. Dieser Rücktritt kann bis zum Zustandekommen des Vertrages oder danach binnen 14 Tagen erklärt werden. Die Frist beginnt mit der Ausfolgung dieser Vertragsurkunde, frühestens jedoch mit dem Zustandekommen dieses Vertrages zu laufen. Das Rücktrittsrecht erlischt bei Versicherungsverträgen spätestens einen Monat nach Zustandekommen des Vertrages. Die Erklärung des Rücktritts ist an keine bestimmte Form gebunden. Die Rücktrittsfrist ist gewahrt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird.
(2) Nach § 3a des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) kann ein Kunde, der Verbraucher ist, von seinem Vertragsantrag oder vom Vertrag weiters zurücktreten, wenn ohne seine Veranlassung für seine Einwilligung maßgebliche Umstände, die der Unternehmer im Zuge der Vertragsverhandlungen als wahrscheinlich dargestellt hat, nicht oder nur in erheblich geringerem Ausmaß eintreten. Maßgebliche Umstände in diesem Sinne sind 1. die Erwartung der Mitwirkung oder Zustimmung eines Dritten, die erforderlich ist, damit die Leistung des Unternehmers erbracht oder vom Verbraucher verwendet werden kann, 2. die Aussicht auf steuerrechtliche Vorteile, 3. die Aussicht auf eine öffentliche Förderung und 4. die Aussicht auf einen Kredit. Der Rücktritt kann binnen einer Woche erklärt werden. Die Frist beginnt zu laufen, sobald für den Verbraucher erkennbar ist, dass die genannten Umstände nicht oder nur in erheblich geringerem Ausmaß eintreten und er eine schriftliche Belehrung über dieses Rücktrittsrecht erhalten hat. Das Rücktrittsrecht erlischt jedoch spätestens einen Monat nach der vollständigen Erfüllung des Vertrages durch beide Vertragspartner, bei Bankverträgen mit einer ein Jahr übersteigenden Vertragsdauer spätestens einen Monat nach dem Zustandekommen des Vertrages. Das Rücktrittsrecht steht dem Verbraucher nicht zu, wenn 1. er bereits bei den Vertragsverhandlungen wusste oder wissen musste, dass die maßgeblichen Umstände nicht oder nur in erheblich geringerem Ausmaß eintreten werden, 2. der Ausschluss des Rücktrittsrechts im Einzelnen ausgehandelt worden ist, 3. der Unternehmer sich zu einer angemessenen Anpassung des Vertrages bereit erklärt oder 4. der Vertrag dem Versicherungsvertragsgesetz (VersVG) unterliegt. (3) Nach § 5c des Versicherungsvertragsgesetzes (VersVG) kann der Versicherungsnehmer vom Versicherungsvertrag innerhalb von 14 Tagen, bei Lebensversicherungen innerhalb von 30 Tagen, ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Die Frist für die Ausübung des Rücktrittsrechts beginnt mit dem Tag, an dem der Versicherungsvertrag zustande gekommen ist und der Versicherungsnehmer darüber informiert worden ist, jedoch nicht bevor der Versicherungsnehmer folgende Informationen erhalten hat: 1. den Versicherungsschein (§ 3), 2. die Versicherungsbedingungen, 3. die Bestimmungen über die Festsetzung der Prämie, soweit diese nicht im Antrag bestimmt ist, und über vorgesehene Änderungen der Prämie sowie 4. eine Belehrung über das Rücktrittsrecht. Der Rücktritt ist in geschriebener Form gegenüber dem Versicherer zu erklären. Die Rücktrittsfrist ist gewahrt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird. Das Rücktrittsrecht erlischt spätestens einen Monat nach Zugang des Versicherungsscheins einschließlich einer Belehrung über das Rücktrittsrecht. Hat der Versicherer vorläufige Deckung gewährt, so gebührt ihm die der Dauer der Deckung entsprechende Prämie. Das Rücktrittsrecht gilt nicht für Versicherungsverträge über Großrisiken gemäß § 5 Z 34 VAG 2016.
(4) Allfällige weitere Rücktrittsrechte ergeben sich aus den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.
- Termine
Vereinbarte Termine werden von IMMOviduell verbindlich eingeteilt. Sollten Termine nicht eingehalten werden können, ist dies der IMMOviduell mindestens 24 Stunden vor Termin mitzuteilen. Für nicht bzw. kurzfristig abgesagte Termine wird als Entschädigung für die entstandenen Kosten bzw. Zeitaufwand eine Pauschale in der Höhe von EUR 120,00 (zzgl. USt.) in Rechnung gestellt
- Aufwandsentschädigung/Stornogebühr
Die IMMOviduell bietet Beratungsdienstleistungen an, welche sich auf eine größere Auswahl von Produkten am Markt bezieht. Für den Fall, dass nach den Beratungsdienstleistungen vom Kunden selbstständig Angebote eingeholt werden, IMMOviduell jedoch das Bestangebot legt und dieses vom Kunden nicht angenommen wird, behält sich IMMOviduell das Recht vor eine Stornogebühr in Höhe von 1% der Anlagensumme/Kreditsumme, mindestens jedoch in der Höhe von EUR 440,00 in Rechnung zu stellen. Erwirkt der Kunde selbstständig, mit dem gelegten Bestangebot der IMMOviduell, ein adäquates Anbot bei einem anderen Anbieter, wird die volle Bearbeitungs- bzw. Stornogebühr in Rechnung gestellt. Dies gilt gleichermaßen, wenn der Kunde aus eigenem Verschulden, das gelegte Angebot nicht annimmt.
- Sonstige Bestimmungen
(1) Die aktuell gültigen AGB der IMMOviduell sind im Internet unter www.immoviduell.at abrufbar.
(2) Der Kunde hat die Möglichkeit der Beschwerde über Versicherungsvermittler bei der Beschwerdestelle des Bundesministeriums für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort, Abt. 1/7 Stubenring 1, A-1010 Wien (www.bmdw.gv.at).
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ungültig, unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen der AGB nicht berührt. Die ungültige, unwirksame oder undurchsetzbare Bestimmung wird durch eine solche wirksame Bestimmung ersetzt, die dem (wirtschaftlichen) Zweck der undurchsetzbaren, unwirksamen oder ungültigen Bestimmung möglichst nahekommt.
(4) Änderungen und/oder Ergänzungen von Verträgen zwischen dem Kunden und der IMMOviduell bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform, was auch für das Abgehen vom Schriftlichkeitsformerfordernis selbst gilt.
(5) Die Verträge zwischen dem Kunden und der IMMOviduell unterliegen ausschließlich österreichischem Recht unter Ausschluss der Kollisions-und/oder Verweisungsnormen sowie des UN-Kaufrechts.
(6) Für allfällige Streitigkeiten zwischen dem Kunden und der IMMOviduell ist – mit Ausnahme von Konsumenten im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) – jenes Gericht ausschließlich zuständig, in dessen Sprengel sich der Sitz der IMMOviduell, derzeit Graz, befindet. Unbeschadet dessen ist für Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) jenes Gerichts zuständig, in dessen Sprengel der Wohnsitz, der gewöhnliche Aufenthalt oder der Ort der Beschäftigung des Verbrauchers liegt.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
IMMOviduell Vermittlungsagentur e.U.
Gewerbe „Immobilienmakler“
- Allgemeines
Als Grundlage für die folgenden Geschäftsbedingungen dienen die Bestimmungen des Maklergesetzes 1996 sowie die Standes- und Ausübungsregeln für Immobilienmakler der Immobilienmaklerverordnung 1996 sowie das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch. IMMOviduell Vermittlungsagentur e.U. (kurz „IMMOviduell“ genannt“ ist nur auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen tätig. Sollte es Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen in gewissen Fällen geben, sind diese nur mit Zustimmung von IMMOviduell gültig.
- Angebote
Sämtliche Angebote von IMMOviduell erfolgen freibleibend und unverbindlich und sind – unabhängig vom Medium- ausschließlich für den Empfänger bestimmt. Für den Fall einer zwischenzeitigen Verwertung (Verkauf, Vermietung, Verpachtung) der angebotenen Immobilien durch IMMOviduell selbst oder seitens Dritter kann keine Haftung übernommen werden.
- Objektspezifische Angaben
Der Auftraggeber verpflichtet sich die IMMOviduell bei der Vermittlungstätigkeit in vollem Umfang zu unterstützen. Insbesondere haftet der Auftraggeber dafür, dass dieser die IMMOviduell über sämtliche das zu vermittelnde Objekt betreffende Umstände richtig, vollständig und zeitgerecht informiert, insbesondere über Größe, Lage, Beschaffenheit, etwaige Schäden, erforderlichen Bewilligungen, bücherliche und außerbücherliche Belastungen, behördliche Auflagen und dgl.
- Weitergabe an Dritte
Jegliche Weiterleitung der von IMMOviduell angebotenen Objekte oder der von IMMOviduell namhaft gemachten Interessenten an Dritte bedarf in jedem Fall der vorherigen schriftlichen Zustimmung von IMMOviduell, widrigenfalls haftet der Auftraggeber in Höhe der beidseitigen Provision.
- Haftung
Sämtliche auf das vermittelte Objekt bezughabende Informationen und Angaben werden unter Beachtung der Sorgfalt eines ordentlichen Immobilienmaklers weitergegeben. Für die Richtigkeit dieser Angaben oder Informationen leistet IMMOviduell wird keine Gewähr geleistet.
Ferner übernimmt IMMOviduell keine Gewähr für Druckfehler in Print- bzw. Onlinemedien sowie für Schreib- und Übermittlungsfehler im Internet (bspw. E-Mails) bzw. im Onlinebereich.
Die IMMOviduell haftet dem Kunden gegenüber aufgrund der gesetzlichen Gewährleistungs- und Haftungsbestimmungen. Die Haftung für eine bestimmte Beschaffenheit des vermittelten Objektes wird ausgeschlossen, sofern es sich hierbei nicht um eine ausdrücklich dem Kunden gegenüber zugesagter Eigenschaft des Objektes handelt.
In Folge allenfalls fehlerhafter Dienstleistung haftet IMMOviduell nur bei grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verschulden. Ausgenommen davon sind Personenschäden von Verbrauchern. Eine weitergehende Haftung von IMMOviduell, insbesondere für Folgeschäden, wird Unternehmern gegenüber zu Gänze, Verbrauchern gegenüber nur im Fall leichter Fahrlässigkeit, ausgeschlossen, insbesondere wird keine Haftung für eine wie immer geartete Mangelhaftigkeit der angebotenen Dienstleistung, die auf höherer Gewalt oder auf anderen vom Makler nicht zu vertretenden Umstände beruht, übernommen.
IMMOviduell haftet nicht für Schäden, die durch den Kunden aufgrund der Nichtbeachtung des zwischen ihm und dem Makler abgeschlossenen Vertrages und seiner Bestandteile sowie insbesondere durch Nichtbeachtung dieser AGB verursacht wurden.
Weiters haftet IMMOviduell nicht für Verzögerungen oder Leistungshindernisse, die auf Umstände außerhalb ihres Verantwortungsbereiches beruhen. Insbesondere haftet IMMOviduell in keiner Weise für Schäden, die durch Handlungen Dritter (bei Verbraucherverträgen gilt dies nicht für Erfüllungsgehilfen im Sinne des § 1313a ABGB), höherer Gewalt, Handlungen des Kunden oder durch sonstige, außerhalb der Sphäre des Maklers gelegene Ursachen hervorgerufen wurden.
- Verkaufsunterlagen
Eine Vervielfältigung und Verbreitung der Verkaufsunterlagen von IMMOviduell wie Beschreibungen, Baupläne, Skizzen, Fotos, Gutachten etc. sind nur nach schriftlicher Zustimmung seitens IMMOviduell gestattet.
- Besichtigungstermine
Vereinbarte Besichtigungstermine werden von IMMOviduell verbindlich eingeteilt. Sollten Besichtigungstermine nicht eingehalten werden können, ist dies IMMOviduell mindestens 24 Stunden vor Termin mitzuteilen. Für nicht bzw. kurzfristig abgesagte Besichtigungstermine wird als Entschädigung für die entstandenen Kosten bzw. Zeitaufwand eine Pauschale in der Höhe von EUR 120,00 (zzgl. USt.) in Rechnung gestellt.
- Provision und Nebenkostenübersicht
Sobald mit der von IMMOviduell namhaft gemachten Vertragspartner Willensübereinstimmung über das Rechtsgeschäft rechtswirksam zustande kommt, ist eine Provision fällig. Diese wird unmittelbar bei Kaufvertragsabschluss in Rechnung gestellt und hat unverzüglich über Bankanweisung oder Barzahlung zu erfolgen.
Es gelten die in den gesetzlichen Bestimmungen genannten Höchstsätze an Provisionen als vereinbart (sofern mit dem Auftraggeber nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde).
- Provison
8.1.1 Kaufverträge
Höchstprovision gem. § 15 Immobilienmaklerverordnung 1996, jeweils zzgl. 20 % USt. bei Kauf, Verkauf oder Tausch von:
– Liegenschaften oder Liegenschaftsanteilen,
– Liegenschaftsanteilen, an denen Wohnungseigentum besteht oder begründet wird,
– Unternehmen aller Art,
– Abgeltungen für Superädifikate auf dem Grundstück
bei einem Wert
bis € 36.336,42 4 %
von € 36.336,42 bis € 48.448,58 € 1.453,46
ab € 48.448,58 3 %
8.1.2 Bestandsverträge (Miete/Pacht/Leasing)
- Wohnzwecke/Privatnutzung
Höchstprovision zuzüglich 20% USt. bei Haupt- oder Untermietsverträgen über Wohnungen (auch Eigentumswohnungen, wenn der Auftraggeber Mehrheitseigentümer der Liegenschaft ist)
- Unbefristeter oder auf mehr als drei Jahre befristeter Mietvertrag 3 Bruttomonatsmieten vom Vermieter / 2 Bruttomonatsmieten vom Mieter
- Bis zu drei Jahre befristeter Mietvertrag 3 Bruttomonatsmieten vom Vermieter / 1 Bruttomonatsmieten vom Mieter
- Unbefristeter Mietvertrag, wenn der Immobilienmakler zugleich Verwalter der Wohnung ist maximal eine Bruttomonatsmiete.
- Untermiete einzelner Räume höchstens ein Bruttomonatsmietzins.
- Verlängerung oder Umwandlung in unbefristetes Mietverhältnis. Ergänzung auf Höchstbetrag unter Berücksichtigung der gesamten Vertragsdauer, höchstens jedoch ½ BMM vom Vermieter. Ergänzung auf Höchstbetrag unter Berücksichtigung der gesamten Vertragsdauer, höchstens jedoch ½ BMM vom Mieter.
- Gewerbe
Vergebührung des Mietvertrages (§33 TP 5 GebG) 1% des auf die Vertragsdauer entfallenden Brutto-mietzinses (inkl. Ust), bei unbestimmter Vertragsdauer 1% des dreifachen Jahresbruttomietzinses. Dies gilt seit 11.11.2017 nur mehr für gewerbliche Mieten
Vermittlung von Geschäftsräumen aller Art (Haupt und Untermiete) Höchstprovision zuzüglich 20% USt. bei Haupt- oder Untermietsverträgen.
- Unbefristeter oder auf mehr als drei Jahre befristeter Mietvertrag 3 Bruttomonatsmieten vom Vermieter / 3 Bruttomonatsmieten vom Mieter
- Bis zu drei Jahre befristeter Mietvertrag 3 Bruttomonatsmieten vom Vermieter / 2 Bruttomonatsmieten vom Mieter
- Frist kürzer als zwei Jahre3 Bruttomonatsmieten vom Vermieter / 1 Bruttomonatsmiete vom Mieter.
- Untermiete einzelner Räume höchstens ein Bruttomonatsmietzins.
8.2 Nebenkostenübersicht
Kaufverträge
- Grunderwerbsteuer vom Wert der Gegenleistung ……………………………………………………………………. 3,5%
(Ermäßigung oder Befreiung in Sonderfällen möglich)
- gerichtliche Eintragungsgebühr Grundbuch (Intabulierung des Eigentumsrechts) …………………… 1,1%
- Kosten der Vertragserrichtung und grundbücherlichen Durchführung nach Tarif des jeweiligen Urkundenerrichters sowie
- Barauslagen für Beglaubigungen und Stempelgebühren
- Verfahrenskosten und Verwaltungsabgaben z.B. Grundverkehr
- Förderungsdarlehen bei Wohnungseigentumsobjekten und Eigenheimen bei Übernahme durch den Erwerber: Neben der laufenden Tilgungsrate ist eine außerordentliche Tilgung bis zu 50% des aushaftenden Kapitals bzw. Verkürzung der Laufzeit möglich. Der Erwerber hat jedoch keinen Rechtsanspruch auf Übernahme eines Förderungsdarlehens.
- Allfällige Anliegerleistungen laut Vorschreibung der Gemeinde (Aufschließungskosten und Kosten der Baureifmachung des Grundstückes) sowie Anschlußgebühren und -kosten (Wasser, Kanal, Strom, Gas, Telefon etc.)
Mietverträge
Vergebührung des Mietvertrages (§33 TP 5 GebG) 1% des auf die Vertragsdauer entfallenden Brutto-mietzinses (inkl. Ust), bei unbestimmter Vertragsdauer 1% des dreifachen Jahresbruttomietzinses. Dies gilt seit 11.11.2017 nur mehr für gewerbliche Mieten
Vertragserrichtungskosten nach dem Tarif des jeweiligen Urkundenerrichters Vermittlungsprovision Haupt- oder Untermietverträge über Geschäftsräume, Eigentumswohnungen, wenn der Auftraggeber nicht Mehrheitseigentümer der Liegenschaft ist, und Untermietverträge über einzelne Wohnräume unterliegen derselben Regelung wie die Vermittlung durch den Immobilienmakler, der nicht gleichzeitig Verwalter des betreffenden Gebäudes ist. Eine Provision für besondere Abgeltungen in der Höhe von bis zu 5% kann zusätzlich mit dem Vormieter vereinbart werden.
Gemäß § 24 MaklerVO ist für die Berechnung der Provisionsgrundlage die Umsatzsteuer nicht in den Bruttomietzins einzurechnen. Die Heizkosten sind ebensowenig miteinzurechnen, wenn es sich um die Vermietung von Mietverhältnissen an einer Wohnung handelt, bei der nach den mietrechtlichen Vor-schriften die Höhe des Mietzinses nicht frei vereinbart werden darf.
Hypothekardarlehen
* Vergebührung des Darlehensvertrages (§33 TP 8 GebG) ………. 0,8%
* bei Kontokorrentkrediten mit einer Laufzeit über 5 Jahre ……… 1,5%
* Grundbuchseintragungsgebühr …………………………………………… 1,2%
* Allgemeine Rangordnung für die Verpfändung …………………….. 0,5%
* Kosten der Errichtung der Schuldurkunde nach dem Tarifblatt
* Barauslagen für Beglaubigungen und Stempelgebühren laut Tarif
* Kosten der allfälligen Schätzung laut Sachverständigentarif
* Vermittlungsprovision: darf den Betrag von 2% der Darlehenssumme nicht übersteigen, sofern die Vermittlung im Zusammenhang mit einer Vermittlung gemäß §15 Abs 1 IMVO steht. Besteht kein solcher Zusammenhang, so darf die Provision oder sonstige Vergütung 5% der Darlehenssumme nicht übersteigen.
Steuerliche Auswirkungen bei Veräußerung
Seit dem 1. April 2012 unterliegen grundsätzlich sämtliche Gewinne aus der Veräußerung von Grundstücken der Einkommensteuerpflicht. „Alt-Grundstücke“, das sind vor dem 31. März 2002 angeschaffte Grundstücke, unterliegen normalerweise nur eine moderate Einkommensteuer in der Höhe von 4,2 Prozent des Veräußerungserlöses.
„Neu-Grundstücke“ sind Grundstücke, die ab dem 31. März 2002 angeschafft worden sind und damit jedenfalls am 31. März 2012 steuerverfangen waren, oder noch angeschafft werden.
Die Bemessungsgrundlage (im Wesentlichen Veräußerungserlös abzüglich – gegebenenfalls adaptierter – tatsächlicher Anschaffungskosten) wird um die Kosten für die Mitteilung an das Finanzamt und für die Selbstberechnung der Immobilienertragsteuer sowie allenfalls um Minderbeträge aus Vorsteuerberichtigungen gekürzt („Regeleinkünfteermittlung“). Der so ermittelte Betrag ist dann mit dem besonderen Steuersatz von 30 Prozent zu versteuern.
Von der Immobilienertragsteuer erfasst sind nur entgeltliche Erwerbs- bzw. Veräußerungsvorgänge. Nicht steuerrelevant ist grundsätzlich die unentgeltliche Übertragung einer Liegenschaft, da es hier keinen Verkaufserlös in Form einer Gegenleistung gibt und somit kein Veräußerungsgewinn entsteht. Daher fällt bei Schenkungen und Erbschaften grundsätzlich keine Immobilienertragsteuer an.
Von der Besteuerung ausgenommen sind insbesondere der Hauptwohnsitz der Veräußerin/des Veräußerers sowie selbst hergestellte Gebäude.
Die Erklärung der Steuer bzw. Meldung hat durch Selbstberechnung der Parteienvertreter an das Finanzamt zu erfolgen.
Weitere Informationen gemäß § 30 b Konsumentenschutzgesetz – Kauf-, Miet- und Hypothekardarlehensverträge
Hinweis auf die Bestimmungen der §§6 Abs 4; 7 Abs 1; 10 und 15 Maklergesetz
- 6(4) Dem Makler steht keine Provision zu, wenn er selbst Vertragspartner des Geschäfts wird. Dies gilt auch, wenn das mit dem Dritten geschlossene Geschäft wirtschaftlich einem Abschluss durch den Makler selbst gleichkommt. Bei einem sonstigen familiären oder wirtschaftlichen Naheverhältnis zwischen dem Makler und dem vermittelten Dritten, das die Wahrung der Interessen des Auftraggebers beeinträchtigen könnte, hat der Makler nur dann einen Anspruch auf Provision, wenn er den Auftraggeber unverzüglich auf dieses Naheverhältnis hinweist.
- 7(1) Der Anspruch auf Provision entsteht mit der Rechtswirksamkeit des vermittelten Geschäfts. Der Makler hat keinen Anspruch auf einen Vorschuss.
- 10 Der Provisionsanspruch und der Anspruch auf den Ersatz zusätzlicher Aufwendungen werden mit Ihrer Entstehung fällig.
Besondere Provisionsvereinbarungen
- 15 (1) Eine Vereinbarung, wonach der Auftraggeber, etwa als Entschädigung oder Ersatz für Auf-wendungen und Mühewaltung, auch ohne einen dem Makler zurechenbaren Vermittlungserfolg einen Betrag zu leisten hat, ist nur bis zur Höhe der vereinbarten oder ortsüblichen Provision und nur für den Fall zulässig, dass
* das im Maklervertrag bezeichnete Geschäft wider Treu und Glauben nur deshalb nicht zustande kommt, weil der Auftraggeber entgegen dem bisherigen Verhandlungsverlauf einen für das Zustande-kommen des Geschäftes erforderlichen Rechtsakt ohne beachtenswerten Grund unterlässt;
* mit dem vom Makler vermittelten Dritten ein anderes als ein zweckgleichwertiges Geschäft zustande-kommt, sofern die Vermittlung des Geschäfts in den Tätigkeitsbereich des Maklers fällt;
* das im Maklervertrag bezeichnete Geschäft nicht mit dem Auftraggeber, sondern mit einer anderen Person zustande kommt, weil der Auftraggeber dieser die ihm vom Makler bekanntgegebene Möglichkeit zum Abschluss mitgeteilt hat oder das Geschäft nicht mit dem vermittelten Dritten, sondern mit einer anderen Person zustande kommt, weil der vermittelte Dritte dieser die Geschäftsgelegenheit bekanntgegeben hat, oder
* das Geschäft nicht mit dem vermittelten Dritten zustande kommt, weil ein gesetzliches oder ein vertragliches Vorkaufs-, Wiederkaufs- oder Eintrittsrecht ausgeübt wird.
(2) Eine solche Leistung kann bei einem Alleinvermittlungsauftrag weiters für den Fall vereinbart werden, dass
* der Alleinvermittlungsauftrag vom Auftraggeber vertragswidrig ohne wichtigen Grund vorzeitig auf-gelöst wird;
* das Geschäft während der Dauer des Alleinvermittlungsauftrags vertragswidrig durch die Vermittlung eines anderen vom Auftraggeber beauftragten Maklers zustande gekommen ist, oder
* das Geschäft während der Dauer des Alleinvermittlungsauftrags auf andere Art als durch die Vermittlung eines anderen vom Auftraggeber beauftragten Maklers zustande gekommen ist.
(3) Leistungen nach Abs. 1 und Abs. 2 gelten als Vergütungsbetrag im Sinn des §1336 ABGB. Hinweis auf §30b Konsumentenschutzgesetz sowie auf die Zulässigkeit der Doppelmaklertätigkeit
- 30 b Der Immobilienmakler hat vor Abschluss des Maklervertrags dem Auftraggeber, der Verbraucher ist, mit der Sorgfalt eines ordentlichen Immobilienmaklers eine schriftliche Übersicht zu geben, aus der hervorgeht, dass er als Makler einschreitet, und die sämtliche dem Verbraucher durch den Abschluss des zu vermittelnden Geschäfts voraussichtlich erwachsenden Kosten, einschließlich der Vermittlungsprovision ausweist. Die Höhe der Vermittlungsprovision ist gesondert anzuführen; auf ein allfälliges wirtschaftliches
oder familiäres Naheverhältnis im Sinne des §6 Abs 4 dritter Satz MaklerG ist hinzuweisen. Wenn der Immobilienmakler kraft Geschäftsgebrauchs als Doppelmakler tätig sein kann, hat diese Übersicht auch einen Hinweis darauf zu enthalten. Bei erheblicher Änderung der Verhältnisse hat der Immobilienmakler die Übersicht entsprechend richtigzustellen. Erfüllt der Makler diese Pflichten nicht spätestens vor Ver-tragserklärung des Auftraggebers zum vermittelten Geschäft, so gilt §3 Abs 4 MaklerG.
Ein Auftraggeber (Kunde), der Verbraucher (§1 KSchG) ist und entweder seine Vertragserklärung
Rücktrittsrecht laut §30a KSCHG
1) am Tag der erstmaligen Besichtigung des Vertragsobjektes abgegeben hat
2) seine Erklärung auf den Erwerb eines Bestandrechts (insbes. Mietrechts), eines sonstigen Gebrauchs- oder Nutzungsrechts
oder des Eigentums gerichtet ist, und zwar
3) an einer Wohnung, an einem Einfamilienwohnhaus oder einer Liegenschaft, die zum Bau eines Ein-familienwohnhauses geeignet ist, und dies
4) zur Deckung des dringenden Wohnbedürfnisses des Verbrauchers oder eines nahen Angehörigen dienen soll; (§30a KSchG) oder seine Vertragserklärung
5) weder in den Geschäftsräumen des Immobilienmaklers abgegeben,
6) noch die Geschäftsverbindung zur Schließung des Vertrages mit dem Immobilienmakler selbst angebahnt hat (§3 KSchG) kann binnen einer Woche schriftlich seinen Rücktritt erklären. Die Frist beginnt am Tag nach Abgabe der Vertragserklärung (§30a KSchG) bzw. ab Zustandekommen des Vertrages (§3 KSchG) oder, sofern die Zweitschrift samt Rücktrittsbelehrung später ausgehändigt worden ist, zu die-sem späteren Zeitpunkt zu laufen. Sie endet jedenfalls nach einem Monat nach dem Tag der erstmaligen Besichtigung (§30a KSchG) bzw. nach Zustandekommen des Vertrages (§3 KSchG).
Kurzinformation Energieausweis
Bei der Vermietung, Verpachtung oder beim Verkauf von Gebäuden oder Nutzungsobjekten (also von Häusern, Wohnungen oder Geschäftsräumlichkeiten) muss ein Energieausweis vorgelegt und ausgehändigt werden. Die Pflicht trifft den Verkäufer bzw. den Vermieter oder Verpächter.
Die Ausweisvorlage bzw. die unterlassene Vorlage oder Aushändigung eines Energieausweises hat gewährleistungs- und schadenersatzrechtliche Folgen. Bei Verstoß gegen die Pflichten gibt es außerdem Verwaltungsstrafbestimmungen.
- Rücktritt vom Rechtsgeschäft
Kauf/Verkauf
Tritt der/die Anbotsteller und/oder der/die Anbotnehmer nach Annahme eines Kaufanbots vom vereinbarten Kauf bzw. Verkauf (Miete bzw. Pacht) zurück, so hat/haben der/die Zurücktretende(n) bei einem verschuldeten Rücktritt die Vermittlungsvergütung(en) in der Höhe von 3% des Kaufpreises zzgl. 20% USt (3 Bruttomonatsmieten zzgl. 20% USt). bzw. einen allfälligen Schadenersatz (wie z.B. den entgangenen Provisionsanspruch gegenüber dem/den vertragstreuen Teil(en) dieses Anbotes) an IMMOviduell zu bezahlen.
Das Rechtsverhältnis zwischen den beiden Vertragspartnern (Anbotsteller und Anbotnehmer) wird durch diese Rücktrittsbestimmung nicht berührt. Der Rücktritt ist zwischen den betroffenen Parteien intern zu regeln.
Miete/Vermietung
Tritt der/die Anbotsteller und/oder der/die Anbotnehmer nach Annahme eines Mietanbots von der vereinbarten Miete bzw. Vermietung zurück, so hat/haben der/die Zurücktretende(n) bei einem verschuldeten Rücktritt die Vermittlungsvergütung(en) in der Höhe von 3 Bruttomonatsmieten zzgl. 20% USt bzw. einen allfälligen Schadenersatz (wie z.B. den entgangenen Provisionsanspruch gegenüber dem/den vertragstreuen Teil(en) dieses Anbotes) an IMMOviduell zu bezahlen.
Das Rechtsverhältnis zwischen den beiden Vertragspartnern (Anbotsteller und Anbotnehmer) wird durch diese Rücktrittsbestimmung nicht berührt. Der Rücktritt ist zwischen den betroffenen Parteien intern zu regeln.
- Datenschutz:
IMMOviduell speichert und verarbeitet die übermittelten bzw. bekanntgegebenen personenbezogenen Daten nur soweit es mit der Abwicklung des Vertrages (Vermittlungsvertrag) im Zusammenhang steht. Eine Weitergabe erfolgt nur im minimal erforderlichen Umfang und soweit es für die Vertragsabwicklung notwendig ist, auf einer gesetzlichen Grundlage beruht oder ein berechtigtes Interesse an der Geschäftsabwicklung beteiligter Dritter besteht.
Mögliche Dritte können sein:
An der Geschäftsabwicklung notwendigerweise teilnehmende Personen und potentielle Vertragspartner, weitere Makler, Vermittlungsplattformen, Hausverwaltungen, Finanzierungsunternehmen, private und öffentliche Stellen, die Informationen zu Objekten bekannt geben können oder benötigen, Versicherungen)
Dienstleister des Verantwortlichen (z.B. Steuerberater, Lohnverrechnung, Rechtsanwalt) sowie Behörden (Sozialversicherung, Finanzamt, sonstige Behörden), Rechtsvertreter (bei der Durchsetzung von Rechten oder Abwehr von Ansprüchen oder im Rahmen von Behördenverfahren) oder Unternehmen, die im Rahmen der Betreuung der IT-Infrastruktur (Software, Hardware) als Auftragnehmer tätig sind.
Weitere Informationen zum Datenschutz sowie insbesondere die Rechte von Kunden sind auf der Webseite www.immoviduell.at unter Datenschutz jederzeit abrufbar.
- Sonstige Bestimmungen
Für allfällige Streitigkeiten zwischen dem Kunden und der IMMOviduell ist – mit Ausnahme von Konsumenten im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) – jenes Gericht ausschließlich zuständig, in dessen Sprengel sich der Sitz der IMMOviduell, derzeit Graz, befindet. Unbeschadet dessen ist für Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) jenes Gerichts zuständig, in dessen Sprengel der Wohnsitz, der gewöhnliche Aufenthalt oder der Ort der Beschäftigung des Verbrauchers liegt.
Sofern in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen Regeln nicht enthalten sind, gelten die Bestimmungen des Maklergesetzes (BGBl 262/1996) sowie der Immobilienmaklerverordnung 1996 (BGBl 297/1996).
IMMOviduell ist ein Einzelunternehmen und macht den Auftraggeber aufmerksam, dass alle Angebote und Zusagen nur von der Firmeneigentümerin Mag. Susanne Pichler persönlich erfolgen können, welche zu ihrer Rechtswirksamkeit jedenfalls der Schriftlichkeit bedürfen. Auch Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.